Wir stellen für Firmen Brandschutzbeauftragte
Dienstleistungen :
- Mitwirkung bei der Umsetzung des baurechtlich geforderten Brandschutzkonzepts
- Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Überprüfung sowie Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Immobilien-Akquisitionen
- Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, sofern sie den Brandschutz betreffen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Sicherstellung, dass Flucht- und Rettungswege stets frei und benutzbar sind
- Prüfung des Bestands und der Aktualität von Flucht- und Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmplänen sowie der Feuerwehrlaufkarten
- Prüfung von Brandschutzklappen
- Wartung von Sprinkleranlagen
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Melden von Mängeln im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung bzw. der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitsbeschilderungen für Brandschutzeinrichtungen sowie der Flucht- und Rettungswege
- Organisation der Prüfung und der regelmäßigen Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen
- Dokumentation aller Tätigkeiten
Beratung :
- des Unternehmens bei Gesprächen mit den Brandschutz-behörden und Feuerwehren, den Feuer- und Sach-versicherern, den Unfallversicherungen und den Arbeitsschutzbehörden
- bei Investitionen betr. Brandschutz
- bei der Umsetzung behördlich geforderter Brandschutzmaßnahmen
- bei der Erstellung von Notfallplänen für kritische Infrastrukturen (Stromausfall, extreme Wetterereignisse), um weiterhin den Brandschutz zu gewährleisten
- bei der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- bei feuergefährlichen Arbeiten/ beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Beratung und Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Auflagen der Baubehörden, der Gewerbeaufsichtsämter sowie der Sachversicherungen
- Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsstätten
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen / Beratung des Betreibers hinsichtlich der Rechtmäßigkeit geforderter Brandschutz-maßnahmen
- Beratung bzgl. Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln des Brandschutzes
- Unterstützung der Führungskräfte bei der regelmäßigen Brandschutz-Unterweisung der Beschäftigten
- Beratung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall bzw. Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen